Verein

Unsere Gründungsversammlung fand am 15.09.2021 in Gummersbach statt und nach dem Eintrag ins Vereinsregister des Amtsgerichts Köln im Registerblatt unter der Nummer  VR 21129  am  14.4.22 wurde vom Finanzamt Gummersbach der Verein als gemeinnützig im Sinne der Altenhilfe anerkannt.

Nach Bekanntmachung des Vereins auf dem Tag der offenen Baustelle des Neubaus und zu verschiedenen anderen Angelegenheiten konnte die Anzahl der Mitglieder schon in den ersten Monaten auf eine erfreuliche Anzahl wachsen. Nichtsdestotrotz sind weitere Mitglieder in aktiver wie passiver Form sehr wichtig und wir hoffen, die Internetseiten können Ihnen einen Eindruck von der Wichtigkeit unserer Vereinsarbeit geben. 

Ziele des Vereins

Grundlegendes Ziel ist es, den Bewohnern und Bewohnerinnen des Seniorenzentrums St. Elisabeth Lebensfreude zu schenken und zu steigern, der Vereinsamung entgegenzuwirken und so das Altern in Würde und Sinnhaftigkeit zu begleiten.

Bild mit Senioren

Vielleicht werden Sie sich fragen, ob dieses Ziel denn nicht schon durch den Neubau gewährleistet sein wird.

Natürlich wird durch den Neubau die Wohnsituation und -atmosphäre gegenüber dem Altbau deutlich verbessert. Wir wissen aber auch aus vielen Gesprächen und aus persönlicher Erfahrung von Angehörigen, wie wichtig nachhaltige Unterhaltungs- und Aktivitätsprogramme sind, um Lebensfreude in diesem Lebensabschnitt erfahren zu können.

Diese Programme müssen aus eigenen Mitteln finanziert werden. Pflege- und Krankenkassen sind dafür nicht zuständig. Hier ist die Eigeninitiative der Einrichtung gefragt, die wir gerne durch Geld und Tat unterstützen.

Struktur des Vereins

Der Verein besteht aus folgender Gremienstruktur:

  • Der Vorstand
    Erster Vorsitzender:                                                    Markus Althoff
    Stellvertretende Vorsitzende (Schriftführerin):      Angelika Grossmann
    Schatzmeister:                                                             Wolfgang Gerth
  • Der Beirat
    Der Beirat, vereinfacht gesagt, unterstützt den Vorstand bei seiner Aufgabe durch Rat und Tat. Der Beirat wird auf der Mitgliederversammlung satzungsgemäß  für 3 Jahre berufen und besteht aus maximal 4 Personen. Wenn Sie Interesse an dieser ehrenamtlichen Funktion haben und aktiv mitgestalten wollen, so melden Sie sich bitte bei einem der Vorstandsmitglieder.
  • Die jährliche Mitgliederversammlung                                                                          Die Mitgliederversammlung ist das Gremium, in dem u.a. der Vorstand über die finanzielle Situation des Vereins die durchgeführten und geplanten Projekte berichtet, die Ergebnisse der Kassenprüfung berichtet wird und in der über die Entlastung des Vorstands entschieden wird.
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